Anästhesietechnische Assistenten (m/w/d) assistieren bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbetreuung der Narkose in den unterschiedlichen Fachabteilungen. Dabei unterstützen sie auch die Übernahme und Betreuung schwerstverletzter Menschen im Schockraum. Während einer Narkose arbeiten sie im Operationsteam, assistieren den Fachärzten für Anästhesiologie und überwachen die Atmung und den Kreislauf. Des Weiteren bereiten sie Narkose- und Schmerzmittel, Beatmungsgeräte oder Infusionsflaschen vor und betreuen Patienten während der gesamten Operation.
In Kooperation mit dem Niels Stensen Bildungszentrum bieten wir jedes Jahr 2 Ausbildungsplätze zum/r Anästhesietechnischen Assistent/in an. Neben Theoriephasen am Bildungszentrum in Osnabrück finden die praktischen Einsätze im Krankenhaus Ludmillenstift statt.
Beginn:
Die Ausbildung beginnt zum 01.10. eines jeden Jahres.
Dauer:
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.
Ausbildungsinhalte- und verlauf:
Die Ausbildung setzt sich aus 2100 Stunden Theorie sowie 2500 Stunden Praxis zusammen.
Die Theorie umfasst 1,5 Jahre gemeinsamer Unterricht ATA und OTA sowie 1,5 Jahre getrennter und spezieller Unterricht.
Die praktischen Einsatzgebiete sind:
- Anästhesie
- chirurgische und anästhesiologische Fachgebiete
- Endoskopie
- Notaufnahme und Ambulanz
- Zentralsterilisation
Weitere Infos rund um die Ausbildung findest du unter www.niels-stensen-kliniken.de.
Zugangsvoraussetzungen:
- Abschluss einer mind. 10-jährigen Schulbildung
- eine gesundheitliche Eignung
- ein Praktikum in der Anästhesiesabteilung wird empfohlen
- Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis ihrer Sprachkenntnis (mindestens die Niveaustufe B2) erbringen
Bewerbungsmodalitäten:
Reiche nachfolgende Bewerbungsunterlagen bei uns über das Online-Formular bis spätestens zum 01.05. eines jeden Jahres ein:
- Bewerbungsschreiben mit Begründung für die Berufswahl
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
- Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis ihrer Sprachkenntnis auf Grundlage des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erbringen. Hier ist mindestens die Niveaustufe B2 erforderlich
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Bescheinigungen mit Zeugnissen ehrenamtlicher Tätigkeiten